Willkommen bei Schulz Gansen & Dr. Hilz
Ihre Rechtsanwälte und Notarin im Zentrum von Winsen (Luhe).
Unsere Kanzlei blickt zurück auf eine langjährige, stabile Entwicklung und eine tiefe Verbundenheit mit der Region Winsen (Luhe).
Gegründet 1924 durch Rechtsanwalt und Notar Franz Groschupf, der die Sozietät dann mit seinem Sohn Rechtsanwalt und Notar Gottfried Groschupf weiterführte, kam es durch den Zusammenschluss mit Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Pünjer zur Kanzlei Pünjer & Kollegen. Herr Rechtsanwalt und Notar Pünjer ist 2016 altersbedingt aus der Sozietät ausgeschieden
Heute beraten Sie hier zwei Rechtsanwälte (Frau Dr. Hilz und Herr Schulz-Gansen), von denen Frau Dr. Hilz auch als Notarin berät.
Als Mandant setzen Sie somit auf eine bewährte, alteingesessene Kanzlei, die Ihre Interessen professionell, vertrauensvoll und ergebnisorientiert vertritt.
Die Qualität unserer Beratung liegt seit jeher in unserer Zuverlässigkeit, Seriosität und Ergebnisorientierung. Sicher und fachkundig begleitet Sie unsere Kanzlei bei allen Entscheidungen, die rechtliche Folgen haben oder haben könnten. Jedem Mandat geht ein orientierendes Erstgespräch voraus, in dem wir Ihre Situation, Zielsetzung und Durchsetzungsmöglichkeiten besprechen.
Insbesondere die rechtzeitige anwaltliche und notarielle Beratung kann Streitigkeiten und die damit verbundenen höheren Kosten oftmals schon im Vorfeld verhindern.
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen wie beispielsweise in Fragen des Familien-, Erb-, Arbeits-, Verkehrs-, Miet- und Gesellschaftsrechts sowie des privaten und öffentlichen Baurechts und sonstiger Gebiete.
Die Honorarabrechnung unserer Anwälte erfolgt, sofern keine individuellen Honorarvereinbarungen getroffen werden, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Als Notarin begleitet Frau Dr. Hilz Sie bei so wichtigen Geschäften wie etwa dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Gründung einer Gesellschaft, der Errichtung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Ich rechne nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab.