Die Qualität unserer Beratung liegt seit jeher in unserer Zuverlässigkeit, Seriosität und Ergebnisorientierung.
Als Notarin begleitet Frau Dr. Hilz Sie bei so wichtigen Geschäften wie etwa dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Gründung einer Gesellschaft, der Errichtung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Notare rechnen ihre Tätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab.
Die Honorarabrechnung unserer anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vereinbarung.