Willkommen bei der Kanzlei Schulz Gansen & Dr. Hilz
Ihre Rechtsanwälte und Notarin im Zentrum von Winsen (Luhe).
Unsere Kanzlei blickt zurück auf eine langjährige, stabile Entwicklung und eine tiefe Verbundenheit mit der Region Winsen (Luhe).
Gegründet 1924 durch Rechtsanwalt und Notar Franz Groschupf, der die Sozietät dann mit seinem Sohn Rechtsanwalt und Notar Gottfried Groschupf weiterführte, kam es durch den Zusammenschluss mit Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Pünjer zur Kanzlei Pünjer & Kollegen. Herr Rechtsanwalt und Notar Pünjer ist 2016 altersbedingt aus der Sozietät ausgeschieden
Heute besteht die Kanzlei aus den Rechtsanwälten Rüdiger Schulz-Gansen und Dr. Corinna Hilz, von den Frau Dr. Hilz auch als Notarin tätig ist.
Als Mandant setzen Sie somit auf eine bewährte, alteingesessene Kanzlei, die Ihre Interessen professionell, vertrauensvoll und ergebnisorientiert vertritt.
Die Qualität unserer Beratung liegt seit jeher in unserer Zuverlässigkeit, Seriosität und Ergebnisorientierung. Sicher und fachkundig begleitet Sie unsere Kanzlei bei allen Entscheidungen, die rechtliche Folgen haben oder haben könnten. Jedem Mandat geht ein orientierendes Erstgespräch voraus, in dem wir Ihre Situation, Zielsetzung und Durchsetzungsmöglichkeiten besprechen.
Insbesondere die rechtzeitige anwaltliche und notarielle Beratung kann Streitigkeiten und die damit verbundenen höheren Kosten oftmals schon im Vorfeld verhindern.
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen wie beispielsweise im
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Mietrecht
- Gesellschaftsrecht
- Privaten und öffentlichen Baurecht
und sonstigen Gebieten.
Die Honorarabrechnung unserer anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vereinbarung.
Als Notarin begleitet Frau Dr. Hilz Sie bei so wichtigen Geschäften wie etwa dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Gründung einer Gesellschaft, der Errichtung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Notare rechnen ihre Tätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab.